Die DATEV hat das Konzept „E-Steuern“ entwickelt, das sich nach und nach in der Praxis durchsetzt und das auch von uns eingesetzt wird. Das Konzept besteht im Wesentlichen aus den folgenden digitalen Prozessen.
• Elektronische Steuerkontoabfrage:
Kontoauszüge der Finanzkasse werden nicht mehr langwierig als Papier-Kontoauszug angefragt, sondern es erfolgt ein direkter Abruf der Zahlungen und offenen Posten des jeweiligen Mandanten beim Finanzamt, vergleichbar mit der Umsatzübersicht im Onlinebanking. Die Finanzverwaltung hat hierzu eine entsprechende IT-Schnittstelle eingeführt, die wir in unserer DATEV-Umgebung implementiert haben.
• Elektronischer Abruf der vorausgefüllten Steuererklärung:
wenn Sie als Privatperson an diesem Verfahren teilnehmen möchten, können wir Daten die ohnehin von Behörden, Krankenkassen, Arbeitgebern und anderen dritten Stellen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden, ebenfalls über eine IT-Schnittstelle abrufen und als Grundlage für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung nutzen. Sie werden insofern bei der Zusammenstellung von Unterlagen für die Einkommensteuererklärung erheblich entlastet.
• Freizeichnung der Steuererklärung und elektronischer Versand an die Finanzverwaltung:
wenn Sie möchten erhalten Sie Auswertungen aus der Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen im Entwurf als PDF-Datei per E-Mail. Ihr Einverständnis vorausgesetzt übermitteln wir die notwendigen Daten nach Ihrer Freigabe elektronisch an die Finanzverwaltung.
• Elektronischer Empfang von Bescheiddaten:
sobald das Finanzamt die Veranlagung durchgeführt hat, empfangen wir die Bescheiddaten elektronisch, prüfen die Steuerbescheide und andere Rückmeldungen der Finanzverwaltung und stellen Ihnen die Unterlagen im Anschluss zur Verfügung.